Die Geschäftsstelle von BAUSCHLICHTUNG.CH berät Sie gerne
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Unser Verein und unsere Leitprinzipien
Ein Bauprojekt birgt ein erhebliches Konfliktpotenzial, welches in den letzten Jahren aufgrund zunehmender Komplexität der Bauvorhaben weiter angestiegen ist. Der langwierige Prozess, die Zusammenarbeit, die Kosten und nicht zuletzt schlicht unterschiedliche Meinungen können zu einem Aufeinanderprallen der Parteien führen, welche bei Meinungsverschiedenheiten häufig die Lösung im Gerichtssaal suchen. Dies macht jedoch nicht in jedem Falle Sinn.
Angesichts dieser Umstände bezweckt der Verein BAUSCHLICHTUNG.CH die Organisation und die Förderung der Streitschlichtung in Bauverfahren, hauptsächlich bei Vergütungsauseinandersetzungen zwischen Bauherren und Unternehmern. Er errichtet und fördert ein praxistaugliches Modell zur professionellen Durchführung von Streitschlichtungen im Bauwesen und stellt entsprechend qualifizierte Streitschlichter für vornehmlich aussergerichtliche Streiterledigungsverfahren zur Verfügung. Er fördert des Weiteren den Gedanken, die Anliegen und die Weiterbildung im Bereich der (ausser-) gerichtlichen Erledigung bei Baustreitigkeiten.
Der Verein ist einzig und allein dem Gedanken der Streitschlichtung im Bauwesen verpflichtet und verhält sich gegenüber den einzelnen Parteien in solchen Auseinandersetzungen wie auch den Parteiinteressen von Bauherren, Unternehmern und sonstigen Dritten neutral.
Aktueller Vorstand
Dr. Markus Neff, Präsident
Martin Gähwiler, Geschäftsführer
Claudia Schneider Heusi, Vorstandsmitglied
Otto Peyer, Vorstandsmitglied und Kassier
Dr. Philipp Stoffel, Vorstandsmitglied und Vizepräsident
Leistungen
Anwendungsbereiche und typische Situationen für Bauschlichtung
Die von BAUSCHLICHTUNG.CH empfohlenen Schlichter behandeln Meinungsverschiedenheiten zu Vergütungs- und Bauzeitfragen. Neben Meinungsverschiedenheiten zwischen Bauherr und Unternehmer sind die Schlichter kompetent zur Beurteilung von Differenzen zwischen Hauptunternehmern und Subunternehmern sowie innerhalb von Planer- und Arbeitsgemeinschaften.
Für eine effektive Streitschlichtung empfiehlt es sich idealerweise, bereits bei Vertragsabschluss ein Schlichtungsgremium zu etablieren («a priori»). Diese frühzeitige Massnahme kann dazu beitragen, dass Bauleitung und Unternehmer schon im Vorfeld potenzielle Meinungsverschiedenheiten besprechen und lösen können, bevor sie eskalieren. Alternativ ist es auch möglich, Schlichter erst dann hinzuzuziehen, wenn direkte Gespräche zwischen den Beteiligten keine Einigung erzielen («ad hoc»). Eine kombinierte Vorgehensweise mit einem mehrstufigen Baustellenentscheidungsweg wird empfohlen, um Streitigkeiten effizient zu bewältigen und den Baufortschritt zu sichern.
Angebotene Dienstleistungen
BAUSCHLICHTUNG.CH bietet den Parteien folgende Dienstleistungen an:
Vorschläge für ein geeignetes Schlichtungsverfahren
Eine Auswahl von unabhängigen Juristen und Baufachleuten
Die Baufachleute nehmen dabei, gemäss ihrem Werdegang, die Bauherren- oder Unternehmerseite ein
Auf das von den Parteien gewählte Schlichtungsverfahren abgestimmte Musterverträge
Die Abwicklung und Administration eines Schlichtungsverfahrens von A bis Z
Kundennutzen
Tiefe Kosten
Bei einem Schlichtungsverfahren fallen typischerweise in Abhängigkeit des Streitwerts Kosten von. circa 20'000-50’000 Franken an, wobei die Kosten stark vom Verhalten der Parteien und dem gewählten Modell abhängig sind.
Ein Prozess vor einem staatlichen Gericht, der alle drei Instanzen durchläuft, kann erhebliche Kosten verursachen. Bei einem Streitwert von 1‘000‘000 Franken können die Verfahrenskosten für alle Beteiligten etwa 300‘000 Franken oder mehr betragen.
Schnelle Verfahren
Das Schlichtungsverfahren ist typischerweise innerhalb von drei bis sechs Monaten abgeschlossen, was es zu einer vergleichsweise schnellen Methode der Konfliktlösung macht. Im Gegensatz dazu kann eine gerichtliche Vergleichsverhandlung oder ein Schiedsgerichtsverfahren mit mindestens sechs Monaten erheblich länger dauern. Wenn der Fall durch alle drei Gerichtsinstanzen geht, einschliesslich des Bundesgerichts, kann sich das Verfahren über einen Zeitraum von etwa drei Jahren erstrecken.
Vorteile der Bauschlichtung
Eine freiwillige private Schlichtung bietet somit zahlreiche Vorteile:
Sie ermöglicht eine schnelle Konfliktlösung im Vergleich zu langwierigen Gerichtsverfahren und reduziert Kosten und Ressourcen durch die frühzeitige Begleitung der Bauvorhaben durch Schlichter.
Die Verhandlungen sind vertraulich und nicht öffentlich, was bei staatlichen Gerichtsverfahren nicht der Fall ist.
Die spezialisierte Expertise der Schlichter ermöglicht es ihnen, komplexe Baukonflikte angemessen zu bewerten, was bei allgemeinen Richtern oder staatlichen Schlichtern oft nicht der Fall ist.
Die private Schlichtung bietet den Parteien Flexibilität bei der Verfahrensgestaltung, was kreativere Lösungsansätze fördern kann, die den vorliegenden Sachverhalt berücksichtigen.
Beide Parteien können auch nach Abschluss des Schlichtungsverfahrens den Weg vor Gericht wählen, sei es ein Schiedsgericht oder ein ordentliches Gericht.
Kennwerte und Beispiele - Fall 1
Bauherr und Unternehmer
In einem aktuellen Fall zwischen einem Bauherrn und einem Unternehmer wurde erfolgreich eine Schlichtung im ‘ad hoc’ Modell 'Duo' durchgeführt. Bei einer Streitsumme von 1'050’000 Franken beliefen sich die Gesamtkosten für die Schlichtung auf 22’000 Franken pro Partei. Die Einigung wurde innerhalb von 2 ½ Monaten nach der Instruktionsverhandlung erzielt.
Kennwerte und Beispiele - Fall 2
Generalunternehmer und Architekt
In einem aktuellen Fall wurde erfolgreich das Schlichtungsverfahren im flexiblen 'ad hoc' Modell 'Solo' angewendet. Bei einer Streitsumme von 1'500’000 Franken betrug der Gesamtaufwand für die Schlichtung lediglich 8’000 Franken pro Partei. Die Parteien konnten innerhalb von 3 ½ Monaten nach der Instruktionsverhandlung zu einer Einigung gelangen.
Kennwerte und Beispiele - Fall 3
Generalunternehmer und Subunternehmer
In einem aktuellen Rechtsstreit wurde erfolgreich eine Schlichtung im 'ad hoc' Modell 'Solo' durchgeführt. Die Streitsumme betrug 1'500’000 Franken, und die Gesamtkosten für die Schlichtung beliefen sich auf 18’000 Franken pro Partei. Die Parteien konnten innerhalb von 3 Monaten nach der Instruktionsverhandlung zu einer einvernehmlichen Lösung gelangen.
Kontaktinformationen
Administratives
Verein BAUSCHLICHTUNG.CH
c/o schochauer ag
Marktplatz 4
9004 St. Gallen
Kontaktinformationen
Fachlich
Martin Gähwiler
Sägereistrasse 7
8834 Schindellegi
Jahresanlass
Die Sicht des Bauherrn und Unternehmers
«Stimmen aus der Praxis»
BAUSCHLICHTUNG.CH vereint umfassendes interdisziplinäres Fachwissen im Baurecht und Baubetrieb. Anlässlich unserer öffentlichen Jahresveranstaltungen pflegen wir mit ausgewählten Referentinnen und Referenten den Erfahrungsaustausch, um Einblicke in aktuelle Fragestellungen zu ermöglichen.
Datum:
Donnerstag, 28. November 2024, ab 14:30
Ort:
Radisson Blu, 7. Stock, Zürich - Flughafen
Referenten:
- Guido Biaggio, Vizedirektor ASTRA, Chef Abteilung Strasseninfrastruktur Ost |
Schlichtungen aus Sicht eines Infrastrukturbauherrn - Dr. Jens Vollmar, Implenia, Head Division Buildings |
Aussergerichtliche Streitbeilegung aus Sicht eines Unternehmers
Anmeldung
Mitglied werden
Als Passivmitglied können Sie sich aktiv in den Verein einbringen, sich fokussiert zum Thema der Bauschlichtung austauschen, von gemachten Erfahrungen profitieren und erhalten eine Reduktion auf den Unkostenbeitrag zu unseren Weiterbildungsseminaren, welche sich maximal auf den jeweiligen Mitgliederbeitrag beläuft.
Der Mitgliederbeitrag orientiert sich dabei an der Reichweite der jeweiligen Organisation, gemessen in Anzahl Mitarbeitenden (alle Zahlen inkl. MwSt.).
Natürliche Person: CHF 200.– / Jahr
Juristische Person / Öffentliche Körperschaft:
< 10 Mitarbeitende CHF 400.- / Jahr
11 – 50 Mitarbeitende CHF 1’000.– / Jahr
51 – 100 Mitarbeitende CHF 2’000.– / Jahr
101 – 500 Mitarbeitende CHF 5’000.– / Jahr
> 500 Mitarbeitende CHF 10’000.– / Jahr
Anmeldung