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BAUSCHLICHTUNG.CH

Über uns

Unser Verein und unsere Leitprinzipien

Ein Bauprojekt birgt ein erhebliches Konfliktpotenzial, welches in den letzten Jahren aufgrund zunehmender Komplexität der Bauvorhaben weiter angestiegen ist. Der langwierige Prozess, die Zusammenarbeit, die Kosten und nicht zuletzt schlicht unterschiedliche Meinungen können zu einem Aufeinanderprallen der Parteien führen, welche bei Meinungsverschiedenheiten häufig die Lösung im Gerichtssaal suchen. Dies macht jedoch nicht in jedem Falle Sinn.


Angesichts dieser Umstände bezweckt der Verein BAUSCHLICHTUNG.CH die Organisation und die Förderung der Streitschlichtung in Bauverfahren, hauptsächlich bei Vergütungsauseinandersetzungen zwischen Bauherren und Unternehmern. Er errichtet und fördert ein praxistaugliches Modell zur professionellen Durchführung von Streitschlichtungen im Bauwesen und stellt entsprechend qualifizierte Streitschlichter für vornehmlich aussergerichtliche Streiterledigungsverfahren zur Verfügung. Er fördert des Weiteren den Gedanken, die Anliegen und die Weiterbildung im Bereich der (ausser-) gerichtlichen Erledigung bei Baustreitigkeiten.


Der Verein ist einzig und allein dem Gedanken der Streitschlichtung im Bauwesen verpflichtet und verhält sich gegenüber den einzelnen Parteien in solchen Auseinandersetzungen wie auch den Parteiinteressen von Bauherren, Unternehmern und sonstigen Dritten neutral.

Aktueller Vorstand

Dr. Markus Neff, Präsident


Martin Gähwiler, Geschäftsführer


Claudia Schneider Heusi, Vorstandsmitglied


Otto Peyer, Vorstandsmitglied und Kassier


Dr. Philipp Stoffel, Vorstandsmitglied und Vizepräsident

Leistungen

Anwendungs­­bereiche und typische Situationen für Bauschlichtung

Die von BAUSCHLICHTUNG.CH empfohlenen Schlichter behandeln Meinungsverschiedenheiten zu Vergütungs- und Bauzeitfragen. Neben Meinungsverschiedenheiten zwischen Bauherr und Unternehmer sind die Schlichter kompetent zur Beurteilung von Differenzen zwischen Hauptunternehmern und Subunternehmern sowie innerhalb von Planer- und Arbeitsgemeinschaften.


Für eine effektive Streitschlichtung empfiehlt es sich idealerweise, bereits bei Vertragsabschluss ein Schlichtungsgremium zu etablieren («a priori»). Diese frühzeitige Massnahme kann dazu beitragen, dass Bauleitung und Unternehmer schon im Vorfeld potenzielle Meinungsverschiedenheiten besprechen und lösen können, bevor sie eskalieren. Alternativ ist es auch möglich, Schlichter erst dann hinzuzuziehen, wenn direkte Gespräche zwischen den Beteiligten keine Einigung erzielen («ad hoc»). Eine kombinierte Vorgehensweise mit einem mehrstufigen Baustellenentscheidungsweg wird empfohlen, um Streitigkeiten effizient zu bewältigen und den Baufortschritt zu sichern.


Vorstudie -> Projektierung -> Ausschreibung -> Ausführung -> Inbetrieb-Setzung / Abschluss

Angebotene Dienst­leistungen

BAUSCHLICHTUNG.CH bietet den Parteien folgende Dienstleistungen an:

  • Vorschläge für ein geeignetes Schlichtungsverfahren

  • Eine Auswahl von unabhängigen Juristen und Baufachleuten

  • Die Baufachleute nehmen dabei, gemäss ihrem Werdegang, die Bauherren- oder Unternehmerseite ein

  • Auf das von den Parteien gewählte Schlichtungsverfahren abgestimmte Musterverträge

  • Die Abwicklung und Administration eines Schlichtungsverfahrens von A bis Z

Ablauf und Methoden der Bauschlichtung

Es gibt verschiedene Möglichkeiten für die Zusammensetzung eines Schlichtergremiums. Die Vertragspartner können sich entweder auf eine Einzelperson als Schlichter einigen oder ein Gremium wählen.

BAUSCHLICHTUNG.CH unterbreitet den Parteien individuelle Vorschläge für geeignete Module und deren personelle Besetzung, abhängig von der fachlichen Ausprägung und Komplexität des Bauprojekts.

Je nach Grösse und Komplexität des Bauprojekts können verschiedene Module gewählt werden, die sich in der personellen Zusammensetzung unterscheiden: Solo, Duo und Trio.

Modell SOLO: Jurist - (Bauherren-Seite) - (Unternehmer-Seite) -

SOLO:

  • Eine neutrale Person wird als Einzelschlichter bestimmt, üblicherweise ein Jurist.

  • Bei Bedarf kann der Einzelschlichter Baufachleute konsultieren, um bautechnische oder baubetriebliche Fragen zu klären.

  • In Ausnahmefällen können die Parteien auch einen Baufachmann als Schlichter wählen, der bei rechtlichen Fragen ggf. einen Juristen hinzuzieht.

Modell DUO: (Jurist) - Bauherren-Seite - Unternehmer-Seite -

DUO:

  • Jede Partei bestimmt einen Schlichter ihrer Seite.

  • Stimmen beide Schlichter im Streitfall überein, bleibt es beim „Duo“.

  • Kommen sie nicht zu einer Einigung, einigen sie sich gemeinsam auf einen Juristen als dritten Schlichter, wodurch das „Duo“ zum „Trio“ wird.

Modell TRIO: Jurist - Bauherren-Seite - Unternehmer-Seite -

TRIO:

  • Jede Partei benennt einen Vertreter und zusätzlich einen Juristen als Schlichter.

  • Dies stellt sicher, dass die Interessen beider Seiten ausgeglichen vertreten sind und der Jurist eine ausgleichende Rolle bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Bauherren und Unternehmern übernimmt.

Kundennutzen

Tiefe Kosten

Bei einem Schlichtungsverfahren fallen typischerweise in Abhängigkeit des Streitwerts Kosten von. circa 20'000-50’000 Franken an, wobei die Kosten stark vom Verhalten der Parteien und dem gewählten Modell abhängig sind.


Ein Prozess vor einem staatlichen Gericht, der alle drei Instanzen durchläuft, kann erhebliche Kosten verursachen. Bei einem Streitwert von 1‘000‘000 Franken können die Verfahrenskosten für alle Beteiligten etwa 300‘000 Franken oder mehr betragen.

Schnelle Verfahren

Das Schlichtungsverfahren ist typischerweise innerhalb von drei bis sechs Monaten abgeschlossen, was es zu einer vergleichsweise schnellen Methode der Konfliktlösung macht. Im Gegensatz dazu kann eine gerichtliche Vergleichsverhandlung oder ein Schiedsgerichtsverfahren mit mindestens sechs Monaten erheblich länger dauern. Wenn der Fall durch alle drei Gerichtsinstanzen geht, einschliesslich des Bundesgerichts, kann sich das Verfahren über einen Zeitraum von etwa drei Jahren erstrecken.


Baustellen-Entscheidungsweg ca. 3 Monate, Schlichtung ca. 3-6 Monate, Gericht ca. 1 - 3 Jahre

Vorteile der Bauschlichtung

Eine freiwillige private Schlichtung bietet somit zahlreiche Vorteile:

  • Sie ermöglicht eine schnelle Konfliktlösung im Vergleich zu langwierigen Gerichtsverfahren und reduziert Kosten und Ressourcen durch die frühzeitige Begleitung der Bauvorhaben durch Schlichter.

  • Die Verhandlungen sind vertraulich und nicht öffentlich, was bei staatlichen Gerichtsverfahren nicht der Fall ist.

  • Die spezialisierte Expertise der Schlichter ermöglicht es ihnen, komplexe Baukonflikte angemessen zu bewerten, was bei allgemeinen Richtern oder staatlichen Schlichtern oft nicht der Fall ist.

  • Die private Schlichtung bietet den Parteien Flexibilität bei der Verfahrensgestaltung, was kreativere Lösungsansätze fördern kann, die den vorliegenden Sachverhalt berücksichtigen.

  • Beide Parteien können auch nach Abschluss des Schlichtungsverfahrens den Weg vor Gericht wählen, sei es ein Schiedsgericht oder ein ordentliches Gericht.

Kennwerte und Beispiele - Fall 1

Bauherr und Unternehmer

In einem aktuellen Fall zwischen einem Bauherrn und einem Unternehmer wurde erfolgreich eine Schlichtung im ‘ad hoc’ Modell 'Duo' durchgeführt. Bei einer Streitsumme von 1'050’000 Franken beliefen sich die Gesamtkosten für die Schlichtung auf 22’000 Franken pro Partei. Die Einigung wurde innerhalb von 2 ½ Monaten nach der Instruktionsverhandlung erzielt.


Modell DUO: (Jurist) - Bauherren-Seite - Unternehmer-Seite -

Kennwerte und Beispiele - Fall 2

General­unternehmer und Architekt

In einem aktuellen Fall wurde erfolgreich das Schlichtungsverfahren im flexiblen 'ad hoc' Modell 'Solo' angewendet. Bei einer Streitsumme von 1'500’000 Franken betrug der Gesamtaufwand für die Schlichtung lediglich 8’000 Franken pro Partei. Die Parteien konnten innerhalb von 3 ½ Monaten nach der Instruktionsverhandlung zu einer Einigung gelangen.


Modell Solo: Jurist - (Bauherren-Seite) - (Unternehmer-Seite) -

Kennwerte und Beispiele - Fall 3

General­unternehmer und Sub­unternehmer

In einem aktuellen Rechtsstreit wurde erfolgreich eine Schlichtung im 'ad hoc' Modell 'Solo' durchgeführt. Die Streitsumme betrug 1'500’000 Franken, und die Gesamtkosten für die Schlichtung beliefen sich auf 18’000 Franken pro Partei. Die Parteien konnten innerhalb von 3 Monaten nach der Instruktionsverhandlung zu einer einvernehmlichen Lösung gelangen.


Modell Solo: Jurist <-> (Bauherren-Seite) <-> (Unternehmer-Seite) <->

Kontaktinformationen

Administratives

Adresse
Sekretariat
Verein BAUSCHLICHTUNG.CH
c/o schochauer ag
Marktplatz 4
9004 St. Gallen

Kontaktinformationen

Fachlich

Adresse
BauherrenBoutique GmbH
Martin Gähwiler
Sägereistrasse 7
8834 Schindellegi

Jahresanlass

Die Sicht des Bauherrn und Unternehmers

«Stimmen aus der Praxis»


BAUSCHLICHTUNG.CH vereint umfassendes interdisziplinäres Fachwissen im Baurecht und Baubetrieb. Anlässlich unserer öffentlichen Jahresveranstaltungen pflegen wir mit ausgewählten Referentinnen und Referenten den Erfahrungsaustausch, um Einblicke in aktuelle Fragestellungen zu ermöglichen.

Datum:

Donnerstag, 28. November 2024, ab 14:30


Ort:

Radisson Blu, 7. Stock, Zürich - Flughafen


Referenten:

  • Guido Biaggio, Vizedirektor ASTRA, Chef Abteilung Strasseninfrastruktur Ost |
    Schlichtungen aus Sicht eines Infrastrukturbauherrn

  • Dr. Jens Vollmar, Implenia, Head Division Buildings |
    Aussergerichtliche Streitbeilegung aus Sicht eines Unternehmers


Radisson Blu

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Teilnahme*

Mitglied werden

Als Passivmitglied können Sie sich aktiv in den Verein einbringen, sich fokussiert zum Thema der Bauschlichtung austauschen, von gemachten Erfahrungen profitieren und erhalten eine Reduktion auf den Unkostenbeitrag zu unseren Weiterbildungsseminaren, welche sich maximal auf den jeweiligen Mitgliederbeitrag beläuft.


Der Mitgliederbeitrag orientiert sich dabei an der Reichweite der jeweiligen Organisation, gemessen in Anzahl Mitarbeitenden (alle Zahlen inkl. MwSt.).


  • Natürliche Person: CHF 200.– / Jahr

  • Juristische Person / Öffentliche Körperschaft:

    • < 10 Mitarbeitende CHF 400.- / Jahr

    • 11 – 50 Mitarbeitende CHF 1’000.– / Jahr

    • 51 – 100 Mitarbeitende CHF 2’000.– / Jahr

    • 101 – 500 Mitarbeitende CHF 5’000.– / Jahr

    • > 500 Mitarbeitende CHF 10’000.– / Jahr

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